Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Uslar.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Braunschweig über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Uslar
Anschrift | Gerhart-Hauptmann-Straße 10 37170 Uslar |
Telefon | 05551 7088363 |
Kontakt per E-Mail | |
Termin | Zur Terminvergabe |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–11:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–11:30 & 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00–11:30 & 14:00–16:00 Uhr |
Freitag | 08:00–11:30 Uhr |