Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Uslar.
Folgende Unterlagen und Dokumente werden vor Ort benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
- Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.


- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Uslar
Anschrift | Gerhart-Hauptmann-Straße 10 37170 Uslar |
Telefon | 05551 7088363 |
Kontakt per E-Mail | |
Webseite | uslar.de |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–11:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–11:30 & 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00–11:30 & 14:00–16:00 Uhr |
Freitag | 08:00–11:30 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |