Kennzeichenreservierung bei online-Abmeldung
Die Kennzeichenreservierung gilt nur für das online abgemeldete Fahrzeug und dient ausschließlich zur Wiederverwendung, wenn zu einem späteren Zeitpunkt genau dieses Fahrzeug wieder auf den selben Halter zugelassen werden soll. Das Kennzeichen kann hier also nicht für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug oder für einen anderen Halter reserviert werden.
Kann ich das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden?
In Hessen, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, und Rheinland-Pfalz definitiv nicht. In anderen Kreisen kann es sein, dass Sie es für ein anderes Fahrzeug verwenden können. Wir können Ihnen das aber nicht garantieren. Wenden Sie sich dafür bitte an ihre örtliche Zulassungsbehörde.
Kann ich die Kennzeichenreservierung rückgängig machen?
Ja. Sie bekommen dann die 2,60€ zurück.
Wann ist die Reservierung des Kennzeichens nicht möglich?
Beachten Sie, dass im Fall der Außerbetriebsetzung das mitgenommene Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk (Land- oder Stadtkreis) automatisch wieder an diesen zurückgeht. Sie können dieses Kennzeichen dann nicht mehr weiter an Ihrem Fahrzeug verwenden.
Beispiel: Sie haben ein Fahrzeug in Berlin gekauft, und es in Hannover mit B Kennzeichen umschreiben (ummelden) lassen. Dann können Sie es bei der Abmeldung nicht reservieren. Es kann nur in Berlin reserviert, und dort weiterverwendet werden. Also geht das Kennzeichen zurück zu dem kennzeichenführenden Zulassungsbezirk.