Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Köthen (Anhalt).
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Wenn die Außerbetriebsetzung nicht vom eingetragenen Fahrzeughalter beantragt wird, muss der Antragsteller gemäß § 14 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung seine Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachweisen. Dies kann durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine schriftliche Vollmacht des registrierten Halters oder einen lückenlosen Erwerbs- bzw. Kaufnachweis erfolgen.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Magdeburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Köthen (Anhalt)
Anschrift | Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) |
Telefon | 03496600 |
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Route | Route anzeigen |
Öffnungszeiten
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00–12:00 & 14:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00–12:00 & 14:00–17:00 Uhr |
Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
