Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Seelze.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,50 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Braunschweig über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Seelze
Kontaktdaten
- Rathausplatz 1
- 30926 Seelze
- Unterscheidungskennzeichen: H
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Region Hannover
- Telefon: 05137828352
- E-Mail: buergerbuero@stadt-seelze.de
- Online-Terminvereinbarung: onlinetermine.hannit.de
- Telefax: 05137 828-350
- Webseite: seelze.de
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–13:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr
- Freitag: 08:00–18:00 Uhr
- Samstag: 10:00–12:00 Uhr