Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Burgdorf.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,50 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Braunschweig über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Braunschweig über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Burgdorf
Anschrift | Spittapl. 4 31303 Burgdorf |
Telefon | 05136/898-0 |
E-Mail senden | |
Digital | Online-Abmeldung |
Route | Route anzeigen |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00-18:00 Uhr |
Dienstag | 08:00-16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00-13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00-18:00 Uhr |
Freitag | 08:00-13:00 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |
