Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Rinteln.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- Wenn der Antrag durch eine Vertretung gestellt wird: Ein gültiges Ausweisdokument der vertretenden Person sowie eine Vollmacht oder des Halters sind erforderlich.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Hannover über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Rinteln
- Klosterstr. 20
- 31737 Rinteln
- Telefon: 057217031700
- Email-Adresse: verkehrsaufsicht@schaumburg.de
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Schaumburg
- Auf Google Maps
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 & 13:00-16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30–12:00 & 13:00-16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.