Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Bad Pyrmont.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Hannover über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Bad Pyrmont
Anschrift | Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont |
Telefon | 51519032122 |
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Termin | Online-Terminvergabe |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–13:30 Uhr |
Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
