Auto abmelden in Schlüchtern

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Schlüchtern. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Linsengericht
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Darmstadt über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Schlüchtern

AnschriftAm Elmacker 2
36381 Schlüchtern
Telefon0618129222637
KontaktE-Mail senden
TerminZur Terminvergabe
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Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–12:00 Uhr
Dienstag07:30–12:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.