Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Herborn-Burg. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Gießen über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Gießen über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Herborn-Burg
Anschrift | Junostr. 1f 35745 Herborn-Burg |
Telefon | 064414072529 |
Kontakt | E-Mail senden |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Kfz-Steuer | Hauptollamt Gießen |
Route | Auf Google Maps anzeigen |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–12:00 & 13:30-15:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |