Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Krumbach. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: Direkt & persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Verwechseln Sie diese nicht mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)!
- Kennzeichenschilder (diese werden erst nach Aufforderung entstempelt)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Wichtig: Bei Nichtabgabe des Verwertungsnachweises droht ein Bußgeldverfahren.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Kosten / Gebühren
- In Günzburg fällt für die Kfz-Stilllegung eine Gebühr von 15,90 Euro an, und ist sofort zu bezahlen..
- Die Gebühr erhöht sich bei gleichzeitiger Vorlage des Verwertungsnachweis um 5,10 €.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Terminbuchung
- Es ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
- Vollmacht
- Es ist keine Vollmacht erforderlich.
- Allgemeine Informationen
- Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug weder im Straßenverkehr genutzt noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
- Vor Ort können Sie sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge außer Betrieb setzen.
- Rückfahrten nach der Außerbetriebsetzung
- Nach dem Entfernen der Stempelplakette sind Rückfahrten mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Datum der Außerbetriebsetzung gestattet, sofern ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Augsburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Augsburg, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Für weitere Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt unter der Telefonnummer 0821 5012-500 oder per E-Mail an kfz-steuer.augsburg@zoll.bund.de kontaktieren.
Straßenverkehrsamt Krumbach (Außenstelle)
Anschrift | Robert-Steiger-Straße 5 86381 Krumbach (Schwaben) |
Telefon | 0822195999 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Online buchen |
Kfz-Steuer | HZA Augsburg |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–12:30 Uhr |
Dienstag | 07:30–12:30 Uhr |
Mittwoch | 07:30–12:30 Uhr |
Donnerstag | 07:30–12:30 & 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:30 Uhr |
Route | Auf Google Maps |