Auto abmelden in Lahr

  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
    • Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
    • Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug in Lahr/Schwarzwald vor Ort abgemeldet wird!
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
    • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Terminbuchung
    • Ein Termin wird benötigt, wenn Sie das Fahrzeug vor Ort außer Betrieb setzen möchten.
  • Vollmacht
    • Bei Antragstellung durch eine Vertretung: ein gültiges Ausweisdokument der Person, die die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt, sowie eine Vollmacht des Halters sind erforderlich.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Singen, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
      • Es sind keine weiteren Schritte von Ihrer Seite erforderlich.
  • Allgemeine Informationen
    • Nach der Abmeldung des Fahrzeugs ist es nicht mehr erlaubt, dieses im Straßenverkehr zu nutzen oder auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei weiteren Fragen zur Kfz-Steuer können Sie das Hauptzollamt telefonisch unter 07731 8205-3502 oder per E-Mail an kfz-steuer.hza-singen@zoll.bund.de erreichen.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: persönlich beim Straßenverkehrsamt in Lahr/Schwarzwald
Kfz abmelden in Lahr/Schwarzwald: persönlich beim Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt Lahr/Schwarzwald (Außenstelle)

AnschriftRaiffeisenstraße 9
77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon07818051225
E-MailE-Mail senden
Terminhier buchen
Kfz-SteuerHZA Singen
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00-12:00 & 13:00-16:00 Uhr
Dienstag08:00-12:00 & 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch08:00-12:00 Uhr
Donnerstag08:00-12:00 & 13:00-18:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
RouteAuf Google Maps
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.