Auto abmelden in Horb am Neckar

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Horb am Neckar.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Karlsruhe über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Horb am Neckar

AnschriftIhlinger Str. 79
72160 Horb am Neckar
Telefon074519071750
E-MailE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Webseitehorb.de
RouteAnzeigen auf Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten & Online-Termin

Montag08:00–12:00 & 14:00-15:30 Uhr
Dienstag08:00–15:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 & 14:00-17:00 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
TerminZur Terminvergabe
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Straßenverkehrsamt: Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsamt Horb am Neckar: Kontaktdaten und Öffnungszeiten