Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Horb am Neckar.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Karlsruhe über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Horb am Neckar
Anschrift | Ihlinger Str. 79 72160 Horb am Neckar |
Telefon | 074519071750 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden |
Webseite | horb.de |
Route | Anzeigen auf Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–12:00 & 14:00-15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 14:00-17:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:30 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |
