Möchten Sie Ihr Fahrzeug (Auto, Anhänger oder Motorrad) in Nagold außerbetriebsetzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Karlsruhe, die für die Erhebung der Kfz-Steuer verantwortlich ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde benachrichtigt sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung in Karlsruhe, die für die Erhebung der Kfz-Steuer verantwortlich ist, über die Außerbetriebsetzung.

Straßenverkehrsamt Nagold
Anschrift | Freudenstädter Str. 30 72202 Nagold |
Telefon | 07452842510 |
E-Mail senden | |
Webseite | Online abmelden |
Webseite | nagold.de |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–13:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00–13:00 & 13:30-18:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
Termin | Online buchen |