Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Bad Säckingen.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
- Kennzeichenschild(er)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
- Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Kfz-Steuer
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Singen, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Bad Säckingen zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Singen, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Bad Säckingen zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 07731 8205-0 oder per Email unter poststelle.hza-singen@zoll.bund.de
Straßenverkehrsamt Bad Säckingen
Anschrift | Am Buchrain 5 79713 Bad Säckingen |
Telefon | 07751862357 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Online buchen |
Kfz-Steuer | Hauptzollamt Singen |
Route berechnen | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30–15:30 Uhr |
Dienstag | 07:30–15:30 & 13:30-16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–15:30 Uhr |
Donnerstag | 07:30–15:30 Uhr |
Freitag | 07:30–^1:30 Uhr |