Teilautomatisiertes Verfahren

An bestimmten Zulassungsstellen in Deutschland wird aktuell ein teilautomatisiertes Verfahren genutzt. Das bedeutet, dass der Prozess zwar online eingeleitet wird, die schriftliche Bestätigung jedoch per Post zugestellt wird.

Hinweis zum Verfahren:
An folgenden Zulassungsstellen wird ein teilautomatisiertes Verfahren genutzt. Das bedeutet, dass wir Ihnen den Abmeldebescheid nicht per E-Mail zusenden können. Stattdessen erhält der Fahrzeughalter diesen schriftlich per Post direkt von der Zulassungsstelle. Das Hauptzollamt und die Kfz-Versicherung werden automatisch benachrichtigt. Sie müssen diesbezüglich nichts weiter unternehmen.

Wichtig: Die Bearbeitung der Anträge nimmt etwa 1-3 Werktage in Anspruch. Der Aufpreis beträgt 5 Euro.

Betroffene Zulassungsstellen

Folgende Behörden nutzen aktuell das teilautomatisierte Verfahren:

  • Stadt Erlangen
  • Stadt Gelsenkirchen
  • Stadt Landau
  • Heidekreis
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld
  • Landkreis Börde
  • Landkreis Hildesheim
  • Landkreis Nordsachsen
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Saalekreis
  • Stadt Bremerhaven
  • Erzgebirgskreis
  • Landkreis Jerichower Land
  • Stadt Halle (Saale)
  • Landkreis Kusel
  • Stadt Herne
  • Stadt Wilhelmshaven
  • Stadt Delmenhorst
  • Stadt Rostock
  • Landkreis Teltow-Fläming