- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Frankfurt (Oder) über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Frankfurt (Oder) über die Außerbetriebsetzung.
Zulassungsstelle Rudolstadt
Kontaktdaten
- Schwarzburger Ch 12
- 07407 Rudolstadt
- Telefon: 036718230
- Email-Adresse: zulassung@kreis-slf.de
- Bundesland: Thüringen
- Landkreis: Saalfeld- Rudolstadt
- Auf Google Maps
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 – 14:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 14:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
- Termin Zur Terminvergabe