Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Worbis. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Frankfurt (Oder) über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Frankfurt (Oder) über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Worbis
Anschrift | Friedensplatz 1 37339 Worbis |
Telefon | 0360746500 |
Termin | Zur Terminvergabe |
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Route | Auf Google Maps anzeigen |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 13:30-17:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |