- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Kiel über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Kiel über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Eckernförde
Kontaktdaten
- Rendsburger Str. 109
- 24340 Eckernförde
- Telefon: 04351666760
- Email: zulassungsbehoerde@kreis-rd.de
- Bundesland: Schleswig-Holstein
- Landkreis. Rendsburg Eckernförde
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 & 14:00-17:30 Uhr
- Mittwoch: 07:15–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–11:00 Uhr
- Termin Zur Terminvergabe