Auto abmelden in Eckernförde

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Rendsburg
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Kiel über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Eckernförde

Kontaktdaten

  • Rendsburger Str. 109
  • 24340 Eckernförde
  • Telefon: 04351666760
  • Email: zulassungsbehoerde@kreis-rd.de
  • Bundesland: Schleswig-Holstein
  • Landkreis. Rendsburg Eckernförde

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 & 14:00-17:30 Uhr
  • Mittwoch: 07:15–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 & 14:00-16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–11:00 Uhr
  • Termin Zur Terminvergabe