Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Oschatz.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
- Kennzeichenschild(er)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle abmelden.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
- Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Kfz-Steuer
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Dresden, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Oschatz zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Dresden, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Oschatz zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0351 4644-0 oder per Email unter kfz-steuer.hza-dresden@zoll.bund.de
Straßenverkehrsamt Oschatz
Anschrift | Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz |
Telefon | 034217585191 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Zur Terminvergabe |
Route | Route anzeigen |
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30-12:00 & 13:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30-12:00 & 13:00–16:00 Uhr |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |