Auto abmelden in Stollberg | Online für 19,99 Euro

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Stollberg.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
    • Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Stollberg
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Frankfurt (Oder) über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Stollberg

  • Uhlmannstr. 1-3
  • 09366 Stollberg
  • Telefon: 037296590
  • Email: zulassungsbehoerde@kreis-erz.de
  • Online-Abmeldung
  • Bundesland: Sachsen
  • Landkreis: Erzgebirgskreis
  • Auf Google Maps

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.