Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Stollberg.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Frankfurt (Oder) über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Stollberg
- Uhlmannstr. 1-3
- 09366 Stollberg
- Telefon: 037296590
- Email: zulassungsbehoerde@kreis-erz.de
- Online-Abmeldung
- Bundesland: Sachsen
- Landkreis: Erzgebirgskreis
- Auf Google Maps
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.