Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Schönebeck.
Folgende Unterlagen und Dokumente werden vor Ort benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
- Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
- Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.


- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Schönebeck
- Geschwister-Scholl-Str. 157
- 39218 Schönebeck (Elbe)
- Telefon: 034716842001
- Online-Abmeldung
- E-Mail: strassenverkehr@kreis-slk.de
- Auf Google Maps anzeigen
Öffnungszeiten
- Montag: 10:00–13:00 & 14:00–15:00 Uhr
- Dienstag: 10:00–13:00 & 14:00–18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 10:00–13:00 & 14:00–16:00 Uhr
- Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.