Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Aschersleben.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Magdeburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Zulassungsstelle Aschersleben
- Ermslebener Str. 77
- 06449 Aschersleben
- Telefon: 034716842002
- Email: strassenverkehr@kreis-slk.de
- Online-Abmeldung
- Bundesland: Sachsen-Anhalt
- Landkreis: Salzlandkreis
- Auf Google Maps
Öfnungszeiten
- Montag: 10:00–13:00 & 14:00–15:00 Uhr
- Dienstag: 10:00–13:00 & 14:00–18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 10:00–13:00 & 14:00–16:00 Uhr
- Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.