Hier Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Zerbst-Anhalt.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Wenn die Außerbetriebsetzung nicht vom eingetragenen Fahrzeughalter beantragt wird, muss der Antragsteller gemäß § 14 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung seine Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachweisen. Dies kann durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine schriftliche Vollmacht des registrierten Halters oder einen lückenlosen Erwerbs- bzw. Kaufnachweis erfolgen.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Magdeburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Zerbst-Anhalt
Anschrift | Fischmarkt 2 39261 Zerbst/Anhalt |
Telefon | 03923702222 |
Kontakt | E-Mail senden |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Online buchen |
Kfz-Steuer | Hauptzollamt Magdeburg |
Route berechnen | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 & 13:00-18:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 & 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 13:00-17:00 Uhr |
Freitag | 08:00–13:00 Uhr |