Auto abmelden in Zerbst-Anhalt

Hier Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Zerbst-Anhalt.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Wenn die Außerbetriebsetzung nicht vom eingetragenen Fahrzeughalter beantragt wird, muss der Antragsteller gemäß § 14 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung seine Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachweisen. Dies kann durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine schriftliche Vollmacht des registrierten Halters oder einen lückenlosen Erwerbs- bzw. Kaufnachweis erfolgen.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Bitterfeld-Wolfen
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Magdeburg über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Kfz-Abmeldung in Zerbst-Anhalt

Straßenverkehrsamt Zerbst-Anhalt

AnschriftFischmarkt 2
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon03923702222
KontaktE-Mail senden
DigitalOnline abmelden
Für 19,99 Euro
TerminOnline buchen
Kfz-SteuerHauptzollamt Magdeburg
Route berechnenAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:00 & 13:00-18:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 & 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 & 13:00-17:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.