Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Heßheim.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Karlsruhe über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Heßheim
- Hauptstraße 14, 67258 Heßheim
- Telefon: 06233-7707-0
- Email: info@vghessheim.de
- Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Landkreis: Rhein-Pfalz-Kreis
- Termin: Online-Terminreservierung
- Wegbeschreibung Auf Google Maps
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 & 14:00-17:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30-12:00 & 14:00-16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr