Auto abmelden in Jünkerath

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung in Jünkerath.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ausweis und ggfls. Vollmacht)
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Ulm über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Jünkerath

AnschriftRathauspl. 1
54584 Jünkerath
Telefon06591130
E-MailE-Mail senden
TerminOnline buchen
Route berechnenGoogle Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:30 Uhr
Dienstag08:00–12:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr
Donnerstag08:00–12:30 & 13:30-18:00 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.