Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung in Jünkerath.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ausweis und ggfls. Vollmacht)
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Ulm über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Jünkerath
Anschrift | Rathauspl. 1 54584 Jünkerath |
Telefon | 06591130 |
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Termin | Online buchen |
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Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:30 & 13:30-18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:30 Uhr |