Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Asbach.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- Bei Beantragung durch eine Vertretung sind das gültige Ausweisdokument der bevollmächtigten Person sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Ulm über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Asbach
Anschrift | Flammersfelder Str. 1 53567 Asbach |
Telefon | 02683912129 |
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Route | Auf Google Maps |
Webseite | vg-asbach.de |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08:00–11:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–11:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00–11:30 Uhr |
Freitag | geschlossen |
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