Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Oppenheim
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Ulm über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Oppenheim
Kontaktdaten
- Sant-Ambrogio-Ring 11
- 55276 Oppenheim
- Telefon: 0613394030
- Email: KFZ-Bingen@mainz-bingen.de
- Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Landkreis: Mainz-Bingen
- Auf Google Maps
Öffnungszeiten
- Montag: 09:00-18:30
- Dienstag: 07:30-12:00
- Mittwoch: 07:30-12:00
- Donnerstag: 07:30-12:00
- Freitag: 07:30-12:00