Auto abmelden in Oppenheim

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Oppenheim

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Ulm über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Oppenheim

Kontaktdaten

  • Sant-Ambrogio-Ring 11
  • 55276 Oppenheim
  • Telefon: 0613394030
  • Email: KFZ-Bingen@mainz-bingen.de
  • Bundesland: Rheinland-Pfalz
  • Landkreis: Mainz-Bingen
  • Auf Google Maps

Öffnungszeiten

  • Montag: 09:00-18:30
  • Dienstag: 07:30-12:00
  • Mittwoch: 07:30-12:00
  • Donnerstag: 07:30-12:00
  • Freitag: 07:30-12:00