Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Rockenhausen.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung Saarbrücken über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Rockenhausen
Anschrift | Bezirksamtsstraße 7 67806 Rockenhausen |
Telefon | 06361-451-263 |
E-Mail senden | |
Route | Auf Google Maps |
Webseite | donnersberg.de |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–11:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00–17:30 Uhr |
Freitag | 08:00–11:30 Uhr |
Samstag | 10:00–11:30 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |
