- Hier erfahren Sie, wie die Online-Abmeldung in Bergisch-Gladbach funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Schritte dafür erforderlich sind.
- Zusätzlich finden Sie Informationen zur Abmeldung bei der Zulassungsstelle, zu den Gebühren und zum Ablauf der Außerbetriebsetzung.
Online-Abmeldung: Einfach, schnell und transparent
- Einfach: In wenigen Schritten erledigt – ohne Wartezeit und Papierkram.
- Bescheid per E-Mail: Sie erhalten ihn direkt als PDF-Datei.
- Klare Kosten: 19,99 € inklusive Abmeldegebühren des Straßenverkehrsamtes.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Das Fahrzeug muss seit dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein ✔︎

Kfz-Kennzeichen müssen den QR-Code auf den Siegelplaketten besitzen ✔︎

Fahrzeugschein (Teil I) prüfen
- Für die Abmeldung: Nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe Beispielbild unten).
- Teil II wird erst bei einer späteren Wiederzulassung benötigt.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Rückseite): Befindet sich hier das grüne Feld mit dem freilegbaren Sicherheitscode und der 8-stelligen Druckstücknummer, können Sie den Service nutzen.

Freigelegter Sicherheitscode:
Rubbeln Sie das Feld vorsichtig frei, um den 7-stelligen Sicherheitscode sichtbar zu machen. Wichtig: Bitte nicht mit der 8-stelligen Druckstücknummer verwechseln!

Variante 2: Abdeckung zum Entfernen
Bei dieser Variante wird der Code nicht durch Freirubbeln sichtbar gemacht, sondern durch das Abziehen des Aufklebers. Hierzu muss die Abdeckung unten links vorsichtig entfernt werden.

Hier haben wir die Abdeckung entfernt
Wenn Sie die Abdeckung vorsichtig abziehen, sehen Sie oben den 7 stelligen Sicherheitscode und unten die 8 stellige Druckstücknummer.

Anleitungsvideo anschauen
Wenn Sie das Video nicht öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link.

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✅ Sobald Ihnen alle benötigten Informationen vorliegen, kann der Auftrag erteilt werden.
✅ Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief außer Betrieb setzen?
Ja, das ist möglich. Sie benötigen nur den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Der Fahrzeugbrief ist dafür nicht erforderlich.
Welche Fahrzeuge können online abgemeldet werden?
Der Online-Dienst kann für verschiedene Fahrzeugarten genutzt werden, darunter Pkw, Lkw, Motorräder und Anhänger. Auch Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen können darüber abgemeldet werden.
Wie sicher ist die digitale Außerbetriebsetzung?
Online-Dienste im Bereich der Kfz-Zulassung müssen die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen. Das Kraftfahrtbundesamt prüft und genehmigt die entsprechenden Verfahren. Das gilt auch für Dienstleistungen im Rheinisch-Bergischer Kreis.
Wer informiert über die Kfz-Steuer und die Versicherung?
Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Münster elektronisch.






