Auto abmelden in Meckenheim

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Meckenheim.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Münster über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Beantragung der Außerbetriebsetzung – persönlich vor Ort in Meckenheim
Beantragung der Außerbetriebsetzung – persönlich vor Ort in Meckenheim

Straßenverkehrsamt Meckenheim (Außenstelle)

AnschriftKalkofenstraße 2
53340 Meckenheim
Telefon02225-9409-5030
E-MailE-Mail senden
RouteAuf Google Maps
Webseiterhein-sieg-kreis.de
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten & Online-Termin

Montag07:30–18:00 Uhr
Dienstag07:30–12:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
TerminZur Terminvergabe
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
Straßenverkehrsamt Meckenheim: Kontaktdaten und Öffnungszeiten