Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Meckenheim.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Münster über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Meckenheim (Außenstelle)
Anschrift | Kalkofenstraße 2 53340 Meckenheim |
Telefon | 02225-9409-5030 |
E-Mail senden | |
Route | Auf Google Maps |
Webseite | rhein-sieg-kreis.de |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 07:30–18:00 Uhr |
Dienstag | 07:30–12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30–12:00 Uhr |
Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |
