Für die Kfz-Abmeldung vor Ort in Rheine sind folgende Dokumente erforderlich:
Benötigte Dokumente und Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
 - Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
 - Kennzeichenschilder (diese erhalten Sie nach der Entwertung zurück)
 - Falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular (Musterantrag)
 - Ggf. Personalausweis oder Reisepass.
 - Gegebenenfalls Vollmacht (Mustervollmacht) für bevollmächtigte Person.
 

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis
 - Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
 - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist.
 
 

- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
 - Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
 
 - Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
- Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
 
 
 - Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung über die Außerbetriebsetzung.
 
Straßenverkehrsamt Rheine
| Anschrift | Bayernstraße 58 48431 Rheine  | 
| Telefon | 05971-80-8250 | 
| E-Mail senden | |
| Digital | Online abmelden | 
| Webseite | kreis-steinfurt.de | 
| Route | Auf Google Maps | 
Öffnungszeiten & Online-Termin
| Montag | 07:30–12:00 & 13:30–17:00 Uhr | 
| Dienstag | 07:30–12:00 & 13:30–15:30 Uhr | 
| Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr | 
| Donnerstag | 07:30–12:00 & 13:30–17:00 Uhr | 
| Freitag | 07:30–12:00 Uhr | 
| Termin | Zur Terminvergabe | 

