Auto abmelden in Jülich

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Jülich.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 16,80 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Münster über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Jülich

  • Düsseldorfer Str. 6
  • 52428 Jülich
  • Telefon: 024619364600
  • Email: amt36@kreis-dueren.de
  • Bundesland: NRW
  • Landkreis: Düren
  • Auf Google Maps

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00-17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00-17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00-17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00-14:00 Uhr