Auto abmelden in Bocholt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Bocholt.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Außerbetriebsetzung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Münster über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Bocholt

AnschriftKaiser-Wilhelm-Straße 52 – 58
46395 Bocholt
Telefon02861 681 1330
EmailKontakt per Email
Webseitekreis-borken.de
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen des Straßenverkehrsamts

Öffnungszeiten & Termin

Montag07:30–12:30 & 13:30–16:00 Uhr
Dienstag07:30–12:30 & 13:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:30 & 13:30–16:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:30 & 13:30–17:00 Uhr
Freitag07:30–12:30 Uhr
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