Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Baddeckenstedt.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Bei Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ein gültiges Ausweisdokument der Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort vornimmt, sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Braunschweig über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Baddeckenstedt
Anschrift | Heerer Str. 28 38271 Baddeckenstedt |
Telefon | 05345-498-64 |
Kontakt per Email | |
Termin | Zur Terminvergabe |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |