Auto abmelden in Nordenham

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Nordenham.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder
    • Bei Antragstellung durch eine Vertretung ist ein gültiges Ausweisdokument des Vertreters, der die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt, sowie eine Vollmacht des Halters notwendig.
    • Antrag auf Außerbetriebsetzung
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Brake
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Itzehoe über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Nordenham

Kontaktdaten

  • Walther-Rathenau-Straße 25
  • 26954 Nordenham
  • Telefon: 0473184320
  • Email: zulassung@wesermarsch.de
  • Bundesland: Niedersachsen
  • Landkreis: Wesermarsch
  • Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–11:15 Uhr
  • Dienstag: 08:00–11:15 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–11:15 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–11:15 Uhr
  • Freitag: 08:00–11:15 Uhr