Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Nordenham.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- Bei Antragstellung durch eine Vertretung ist ein gültiges Ausweisdokument des Vertreters, der die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt, sowie eine Vollmacht des Halters notwendig.
- Antrag auf Außerbetriebsetzung

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Itzehoe über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Nordenham
Kontaktdaten
- Walther-Rathenau-Straße 25
- 26954 Nordenham
- Telefon: 0473184320
- Email: zulassung@wesermarsch.de
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Wesermarsch
- Auf Google Maps anzeigen
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–11:15 Uhr
- Dienstag: 08:00–11:15 Uhr
- Mittwoch: 08:00–11:15 Uhr
- Donnerstag: 08:00–11:15 Uhr
- Freitag: 08:00–11:15 Uhr