Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Damme
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder
- Die Kennzeichenschilder sind im gesiegelten Zustand vorzulegen. Die Entsiegelung darf erst nach Anweisung oder durch den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.
- Wenn Sie den Antrag durch eine andere Person stellen lassen, benötigt diese ein gültiges Ausweisdokument. Zusätzlich ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich.
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Osnabrück über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Damme
Anschrift | Südring 32 49401 Damme |
Telefon | 044418981793 |
Kontakt per Email | |
Termin | Zur Terminvergabe |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |