Kfz-Abmeldung in Zeven

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Zeven.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
    • Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)
    • Wenn der Antrag durch eine Vertretung gestellt wird: Ein gültiges Ausweisdokument der vertretenden Person sowie eine Vollmacht oder des Halters sind erforderlich.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Rotenburg Wümme
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Hannover über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Zeven (Außenstelle)

AnschriftNelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon04281-983-6130
E-MailKontakt per Email
TerminZur Terminvergabe
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–11:30 Uhr
Dienstag07:30–11:30 & 14:00–15:30 Uhr
Mittwoch07:30–11:30 & 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag07:30–11:30 & 14:00–17:30 Uhr
Freitag07:30–11:30 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.