Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Wallenhorst.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Osnabrück über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Wallenhorst
Kontaktdaten
- Rathausallee 1
- 49134 Wallenhorst
- Telefon: 054078880
- Email-Adresse: zulassungsstelle@lkos.de
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Osnabrück
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–17:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
- Freitag: 08:00–16:00 Uhr