Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Melle, sowohl online als auch vor Ort, einschließlich vieler Beispielbilder und einer Videoanleitung.
Um ein Fahrzeug online abzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kfz-Kennzeichen müssen einen verdeckten Sicherheitscode enthalten.
Schritt 1: Kennzeichen QR-Code prüfen
Ihr Auto kann online abgemeldet werden, wenn Ihre Kennzeichenwappen einen QR-Code aufweisen, wie im Musterbild gezeigt.
Schritt 2: Fahrzeugschein prüfen
Bitte prüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier sehen Sie ein Musterbild. Die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie nur wenn Sie ihr Fahrzeug anmelden oder ummelden möchten. Beim Abmeldeprozess wird lediglich die ZB Teil I benötigt!
Rückseite von der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Hier sehen wir die 8 stellige Druckstücknummer, unter der sich ein siebenstelliger Sicherheitscode verbirgt. Es gibt hier insgesamt 2 Varianten. Bei dieser Variente wird er durch Freirubbeln sichtbar.
Hier wurde das Feld freigerubbelt
Hier sehen Sie einen freigelegten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Rubbeln Sie das Feld vorsichtig frei und verwechseln Sie diesen nicht mit der 8-stelligen Druckstücknummer.
Variante 2: Abdeckung zum Entfernen
Bei dieser Methode wird der Code nicht durch Freirubbeln sichtbar, sondern durch das Abziehen des Aufklebers. Hierfür muss die Abdeckung unten links vorsichtig entfernt werden.
Hier haben wir die Abdeckung entfernt
Wenn Sie die Abdeckung vorsichtig abziehen, sehen Sie oben den 7 stelligen Sicherheitscode und unten die 8 stellige Druckstücknummer.
Schritt 3: Anleitungsvideo anschauen
Wenn Sie das Video nicht öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Schritt 4: Fahrzeug online außerbetriebsetzen
- Sobald Ihnen alle benötigten Informationen vorliegen, können Sie die Abmeldung in Auftrag geben.
- Die durchschnichtliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, Sie können es auch als Käufer oder im Auftrag stilllegen.
Ja, Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein und die Schilder.
Für Anhänger, PKWs, LKW, Motorräder und für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.
Ein zugelassenes Fahrzeug mit gültigen Kennzeichen darf nicht mit Überführungsschildern überführt werden; ein Überführungskennzeichen darf nur genutzt werden, wenn es abgemeldet ist.
Alle Online-Dienstleister der Zulassungsstellen in Nordrhein-Westfalen durchlaufen eine umfassende Überprüfung und Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, um die Sicherheit des Services zu bestätigen.
Kfz-Abmeldung: persönlich vor Ort
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummer 224.1) beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen.
- Terminbuchung
- Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie einen Termin.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Vorteile der digitalen Außerbetriebsetzung
- Der Service steht rund um die Uhr zur Verfügung
- Die Abmeldung kann von überall aus durchgeführt werden. Sie müssen sich dafür nicht unbedingt in Deutschland befinden.
- Sie erhalten den elektronischen Abmeldebescheid von uns als PDF-Datei.
Straßenverkehrsamt Melle
- Schürenkamp 16
- 49324 Melle
- Telefon: 054229650
- Unterscheidungskennzeichen: BSB, MEL, OS, WTL
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Osnabrück
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr