- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Kennzeichenschilder (diese werden vor Ort entstempelt)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Oldenburg über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Straßenverkehrsamt Ganderkesee
Kontaktdaten
- Mühlenstr. 2-4
- 27777 Ganderkesee
- Telefon: 0443185698
- Email-Adresse: zulassung@oldenburg-kreis.de
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Oldenburg
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–16:00 Uhr
- Mittwoch: 07:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr