Auto abmelden in Schwarmstedt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Schwarmstedt.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
    • Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Schwarmstedt
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Hannover über die Außerbetriebsetzung.
    • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Zulassungsstelle Schwarmstedt

  • Am Markt 1
  • 29690 Schwarmstedt
  • Telefon: 05071809-99
  • Online-Abmeldung
  • Email: buergerbuero@schwarmstedt.de

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:30–14:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30–12:00 & 13:0-18:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:30–14:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30–12:00 & 13:0-18:30 Uhr
  • Freitag: 08:30–14:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.