Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Schüttdorf.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
- Kennzeichenschilder zur Entstempelung vor Ort

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Osnabrück über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Schüttorf (Nebenstelle)
Anschrift | Textilstraße 17 48465 Schüttorf |
Telefon | 05921961142 |
E-Mail senden | |
Digital | Online-Abmeldung |
Termin | Online-Terminvergabe |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 & 14:00–16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 & 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 & 14:00–16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Route | Auf Google Maps |
