Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Osterode am Harz, sowohl online als auch vor Ort, einschließlich vieler Beispielbilder und einer Videoanleitung.
Zahlung: Sie können jetzt Ihr Fahrzeug online abmelden und die Gebühren später bezahlen ✅
Kosten / Gebühren
Online-Abmeldung
- Ohne Warteschlangen und Papierkram. Melden Sie Ihr Fahrzeug in nur fünf Minuten online ab – jederzeit und überall, ganz ohne Registrierung ✅
- Der elektronische Abmeldebescheid wird Ihnen per Email gesendet ✅
- Kosten: nur 19,99 Euro ✅
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt
Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle außerbetriebsetzen ❗
So funktioniert die Online-Abmeldung eines Kfz
Sie können ihr Auto online abmelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug muss seit dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein ✔︎
Kfz-Kennzeichen besitzen den QR-Code auf den Siegelplaketten ✔︎
Fahrzeugschein prüfen
Bitte überprüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Beispielbild dazu finden Sie unten. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen möchten. Für die Online-Stilllegung oder die Außerbetriebsetzung vor Ort ist ausschließlich der ZB Teil I erforderlich.
Rückseite von der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Hier sehen wir die 8 stellige Druckstücknummer, unter der sich ein siebenstelliger Sicherheitscode verbirgt. Es gibt hier insgesamt 2 Varianten. Bei dieser Variente wird er durch Freirubbeln sichtbar. Wenn Sie auf ihrem Fahrzeugschein dieses grüne Feld sehen, dann können Sie ihr Kfz online abmelden.
Hier wurde das Feld freigerubbelt
Hier sehen Sie einen freigelegten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung benötigt wird. Rubbeln Sie das Feld vorsichtig frei und verwechseln Sie diesen nicht mit der 8-stelligen Druckstücknummer.
Variante 2: Abdeckung zum Entfernen
Bei dieser Methode wird der Code nicht durch Freirubbeln sichtbar, sondern durch das Abziehen des Aufklebers. Hierfür muss die Abdeckung unten links vorsichtig entfernt werden.
Hier haben wir die Abdeckung entfernt
Wenn Sie die Abdeckung vorsichtig abziehen, sehen Sie oben den 7 stelligen Sicherheitscode und unten die 8 stellige Druckstücknummer.
Anleitungsvideo anschauen
Wenn Sie das Video nicht öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Fahrzeug online außerbetriebsetzen
- Sobald Ihnen alle benötigten Informationen vorliegen, können Sie jetzt ihr Auto online abmelden.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Minuten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie können das Fahrzeug sowohl bei der Zulassungsstelle als auch online ohne Vollmacht außerbetriebsetzen.
Ja, Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein und die Schilder.
Für Anhänger, PKWs, LKW, Motorräder und für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.
Alle Online-Dienstleister der Zulassungsstellen in Niedersachsen durchlaufen eine umfassende Überprüfung und Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, um die Sicherheit des Services zu bestätigen.
Fahrzeug außerbetriebsetzen: Persönlich vor Ort
Wenn Sie den Online-Dienst für ihr Fahrzeug nicht nutzen können, finden Sie unten alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Ihrer Stadt.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Diese nicht mit dem großen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verwechseln!
- Kennzeichenschild/er.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro und ist sofort zu zahlen.
- Terminbuchung
- Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie einen Termin.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die Zollverwaltung, die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Zulassungsstelle Osterode am Harz
- Bergstr. 10
- 37520 Osterode am Harz
- Telefon: 055229604870
- Fax: 055229604399
- Email: zulassungsbehoerde@landkreisgoettingen.de
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Göttingen
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 13:00-16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
- Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.