Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Aschendorf. Zudem besteht die Möglichkeit die Abmeldung des Fahrzeugs online durchzuführen.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Osnabrück über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Osnabrück über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Lingen
Anschrift | Am Wall-Süd 21 49808 Lingen (Ems) |
Telefon | 05931-84-3304 |
E-Mail senden | |
Webseite | emsland.de |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Online-Termin
Montag | 08:00–15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00–15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
Freitag | 08:00–15:00 Uhr |
Termin | Zur Terminvergabe |
