Auto abmelden in Norden

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Norden.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Norden
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Oldenburg über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Norden

AnschriftStellmacherstraße 23
26506 Norden
Telefon04941163600
E-MailE-Mail senden
TerminZur Terminvergabe
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 & 14:30-16:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Straßenverkehrsamt Norden: Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsamt Norden: Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Termine: Kundenanliegen in der Zulassungsstelle werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminbuchung ist nur über die Online-Terminvergabe möglich..

Hinweis der Zulassungsbehörde
Hinweis