Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Grimmen.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.
- ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Stralsund über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Stralsund über die Außerbetriebsetzung.
Straßenverkehrsamt Grimmen
Anschrift | Bahnhofstr. 12/13 18507 Grimmen |
Telefon | 038313571000 |
E-Mail senden | |
Termin | Zur Terminvergabe |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00 & 13:30–18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00–12:00 & 13:30–18:00 Uhr |
Freitag | 07:00–12:00 Uhr |

Für alle Anliegen bei der Zulassungsbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung verpflichtend. Termine können online oder über die Behördennummer 115 gebucht werden.
