Auto abmelden in Grimmen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs in Grimmen.

  • Antragsstellung
    • Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
  • Benötigte Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.
    • ggf. Antrag auf Außerbetriebsetzung (Musterantrag)
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild – diese Unterlagen sind erforderlich für die persönliche Abmeldung des Fahrzeugs in Ribnitz Damgarten
Musterbild: Fahrzeugschein und Kennzeichenschild
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
    • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kosten / Gebühren
    • Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
  • Kfz-Steuer & Versicherung
    • Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Stralsund über die Außerbetriebsetzung.
      • Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.

Straßenverkehrsamt Grimmen

AnschriftBahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen
Telefon038313571000
E-MailE-Mail senden
TerminZur Terminvergabe
RouteAuf Google Maps
Kontaktinformationen der Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 & 13:30–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 & 13:30–18:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr
Beachten Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Straßenverkehrsamt Grimmen: Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsamt Grimmen: Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Für alle Anliegen bei der Zulassungsbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung verpflichtend. Termine können online oder über die Behördennummer 115 gebucht werden.

Hinweis der Zulassungsbehörde
Hinweis