Kennzeichenreservierung bei der Online-Abmeldung

Die Kennzeichenreservierung gilt nur für das online abgemeldete Fahrzeug und dient ausschließlich zur Wiederverwendung, wenn zu einem späteren Zeitpunkt genau dieses Fahrzeug wieder auf den selben Halter zugelassen werden soll. Das Kennzeichen kann hier also nicht für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug oder für einen anderen Halter reserviert werden.

Reserviertes Kennzeichen

Kann ich das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden?

  • Es besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug zu verwenden. Allerdings können wir dies nicht mit Sicherheit zusichern. In den vergangenen vier Jahren haben wir jedoch keine negativen Rückmeldungen zu diesem Thema erhalten.

Kann ich die Kennzeichenreservierung rückgängig machen?

  • Ja, wenn ihr Auftrag noch nicht bearbeitet wurde.
  • Nein, wenn die Abmeldung durchgeführt worden ist.

Wann ist die Reservierung des Kennzeichens nicht möglich?

Beachten Sie, dass im Fall der Außerbetriebsetzung das mitgenommene Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk (Land- oder Stadtkreis) automatisch wieder an diesen zurückgeht. Sie können dieses Kennzeichen dann nicht mehr weiter an Ihrem Fahrzeug verwenden.

Angenommen, Sie haben ein Fahrzeug in Berlin erworben und es in Hannover mit einem B-Kennzeichen umgemeldet. In diesem Fall können Sie das Kennzeichen bei der Abmeldung nicht reservieren. Eine Reservierung und weitere Verwendung ist nur in Berlin möglich. Das bedeutet, das Kennzeichen kehrt zum ursprünglichen Zulassungsbezirk zurück, in diesem Fall nach Berlin.