Kfz (Auto) abmelden ohne Fahrzeugschein

Für die Abmeldung ihres Fahrzeugs benötigen Sie dringend den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Falls dieses Dokument fehlt, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden und ein neues ausstellen lassen.

Musterbild eines Fahrzeugscheins (ZB Teil 1)

Beantragung bei der Zulassungsstelle

Sie müssen sich für ihren Antrag an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Die zuständige Zulassungsstelle ist die, die in dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder ein elektronischer Aufenthaltstitel.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief für Dokumente, die vor 2005 ausgestellt wurden).
  • Im Falle eines Diebstahls: Polizeiliche Strafanzeige (in Deutschland erstattet)
  • Im Falle eines Verlusts: Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig.

Hat der Halter oder die Halterin den Fahrzeugschein nicht selbst verloren, muss die eidesstattliche Versicherung der Person, die den Schein verloren hat, sowie eine schriftliche Überlassungserklärung des Halters oder der Halterin vorgelegt werden. Diese muss bestätigen, dass das Dokument vor dem Verlust an eine dritte Person übergeben wurde.


Formulare

Kosten: Maximal 40 Euro. Das Dokument wird in der Regel sofort ausgestellt.

Sobald der neue Fahrzeugschein ausgestellt wurde, kann das Fahrzeug abgemeldet werden.