Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur persönlichen Kfz-Abmeldung vor Ort in Grebenhain. Zudem besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.
- Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Im Musterbild sehen Sie eine ZB Teil 1.
- Kennzeichenschild(er)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Gebühren
- Die Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt mindestens 15,90 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle abmelden.
- Entsorgen Sie die Kennzeichen
- Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen nicht mehr gültig und können fachgerecht entsorgt werden.
- Wer meldet die Außerbetriebsetzung meiner Versicherung?
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
- Kfz-Steuer
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Gießen, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Grebenhain zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
- Die Benachrichtigung erfolgt sowohl bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung als auch bei der Stilllegung vor Ort.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert die Zollverwaltung in Gießen, die für die Erhebung der Kfz-Steuer in Grebenhain zuständig ist, über die Außerbetriebsetzung.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kfz-Steuer erreichen Sie das Hauptollamt unter der Telefonnummer 0641 4959-0 oder per Email unter poststelle.hza-giessen@zoll.bund.de
Straßenverkehrsamt Grebenhain
Anschrift | Hauptstraße 51 36355 Grebenhain |
Telefon | 06644962753 |
E-Mail senden | |
Digital | Online abmelden Für 19,99 Euro |
Termin | Online buchen |
Kfz-Steuer | Hauptzollamt Gießen |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–11:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–11:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–11:30 Uhr |
Donnerstag | 14:00–18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–11:30 Uhr |