Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung in Darmstadt – übersichtlich und verständlich aufbereitet, sowohl für den persönlichen Besuch als auch für die Online-Abwicklung, ergänzt durch zahlreiche Beispielbilder und eine Videoanleitung.

[embed_post id=”246782″ show_title=”false”]
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: persönlich bei der Zulassungsstelle
Falls die Nutzung des Online-Dienstes für Ihr Fahrzeug nicht möglich ist, finden Sie weiter unten alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugabmeldung in Darmstadt.
- Antragsstellung
- Die Außerbetriebsetzung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Dafür können der Fahrzeughalter, der Eigentümer, eine beauftragte Person oder ein Verfügungsberechtigter vorsprechen.
- Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht des Halters ist erforderlich.

- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Bei endgültiger Außerbetriebsetzung zusätzlich einen Verwertungsnachweis.
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird. (Musterformular)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr beträgt mindestens 15,90 Euro, die sofort zu entrichten ist.
- Kfz-Steuer & Versicherung
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Darmstadt über die Außerbetriebsetzung.
- Von Ihnen sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert sowohl Ihre Kfz-Versicherung als auch die für die Kfz-Steuer zuständige Zollverwaltung in Darmstadt über die Außerbetriebsetzung.

Straßenverkehrsamt Darmstadt
| Anschrift | Rüdesheimer Str. 119 64285 Darmstadt |
| Telefon | 06151132246 |
| Kontakt | E-Mail senden |
| Webseite | darmstadt.de |
| Route | Route anzeigen |
Öffnungszeiten & Online-Termin
| Montag | 07:00–13:00 & 13:45–15:30 Uhr |
| Dienstag | 07:00–13:00 & 13:45–15:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:00–13:00 & 14:00–18:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:00–13:00 & 13:45–15:30 Uhr |
| Freitag | 07:00–12:45 Uhr |
| Termin | Zur Terminvergabe |

